Verhinderung von Milchfehlern - Ankündigung - Lviv - Mehrsprachiges Poster 'Mz. 23.132 / 15. / IX. A.“ - 'Ankündigung. Zur Vermeidung von Milchabfällen, aufgrund der Verordnung des Stadtkommandos KUK vom 6. August 1915. Zl. 1.464 ab jetzt verboten: 1) die Verwendung von Milch bei der Herstellung von "gefrorenen" Produkten. 2) die kommerzielle Herstellung von Milchgebäck aller Art mit frischem MICL, sowie 3) der Verkauf solcher Milchgebäck mit der einzigen Ausnahme für Krankenhäuser. Dementsprechend werden bei der Herstellung von Gebäck nur Milchkonserven wie drymiclh UDG verwendet. Die Übertretungen dieser Verordnung werden bestraft. Lviv, am 21
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