Der Volksgerichtshof war ein Sondergericht in Nazi-Deutschland. Der Hauptsitz befand sich ursprünglich im ehemaligen preußischen Oberhaus in Berlin. Das Gericht wurde 1933 auf Anordnung des Nazi-Führers Adolf Hitler gegründet, als Reaktion auf seine Unzufriedenheit über das Ergebnis des Reichstagsbrandverfahrens, in dem alle außer einem der Angeklagten freigesprochen wurden. Das Gericht hatte die Zuständigkeit für eine ziemlich breite Palette von "politischen Vergehen", zu denen Verbrechen wie Schwarzmarktvergehen, Arbeitsverlangsamungen, Defätismus und Verrat gegen das Dritte Reich gehörten. Der Gerichtshof ist überliefert
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