12. Juli 2018, Deutschland, Karlsruhe: Ulrich Herrmann, Vorsitzende der dritte zivilsenat am Bundesgerichtshof (BGH), liefert das Urteil in Bezug auf die Frage, ob Eltern den Zugang zu den Facebook Account ihrer verstorbenen Tochter erlaubt sind. Dem Urteil zufolge müssen die Eltern als Erben müssen Zugriff auf die Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter, die seit fünfeinhalb Jahren blockiert wurde, gewährt werden. Foto: Uli Deck / dpa

12. Juli 2018, Deutschland, Karlsruhe: Ulrich Herrmann, Vorsitzende der dritte zivilsenat am Bundesgerichtshof (BGH), liefert das Urteil in Bezug auf die Frage, ob Eltern den Zugang zu den Facebook Account ihrer verstorbenen Tochter erlaubt sind. Dem Urteil zufolge müssen die Eltern als Erben müssen Zugriff auf die Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter, die seit fünfeinhalb Jahren blockiert wurde, gewährt werden. Foto: Uli Deck / dpa Stockfoto
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Format:

2538 x 3418 px | 21,5 x 28,9 cm | 8,5 x 11,4 inches | 300dpi

Aufnahmedatum:

12. Juli 2018

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dpa

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