Das. k.u.k. Armeeoberkommando/Etappenoberkommando Hut Mit der FMStFV Vom 16. März 1915, Op. Nr. 32.183, sterben Kundmachung der Nachstehenden Standrechtsbestimmungen Bei der Armee Im Felde Angeordnet - Gegenüber Militärpersonden (Raibu Gleichzuhaltende) Und Zivilpersonen Im Feindesland - Gegenüber Zivilpersonen Im Inland - Besondere Und Allgemeine Bestimmungen - Erzherzog Friedrich, Feldmarschall - Zur Kenntnis Gebracht von der k.k. Landesanstalten - Laibach, bin 1. Juni 1915 – Freiherr von Schwarz - Z. 3654/M. Standrechtskundmachung - Laibach 1915
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1933 x 1292 px | 32,7 x 21,9 cm | 12,9 x 8,6 inches | 150dpiAufnahmedatum:
1. Juni 1915Weitere Informationen:
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