Beklagten Gudrun Ensslin während des Gerichtsverfahrens. Die Studentin der Germanistik erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren wegen Brandstiftung mit möglicher Schäden an Menschen am 31. Oktober 1968. Ihre Komplizen Thorwald Proll und Andreas Baader, erhalten den gleichen Satz, die Justizbehörden warf ihnen vor der Setzung eines Feuers in zwei Einkaufszentren in Frankfurt am Main am 3. April 1968, der Schaden war mehr als 2 Millionen Mark.
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2237 x 3200 px | 18,9 x 27,1 cm | 7,5 x 10,7 inches | 300dpiAufnahmedatum:
31. Oktober 1972Fotograf:
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