Schaubild zur Beschreibung der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 und der entsprechenden Verordnung vom 14. November 1935. Mit den Nürnberger Gesetzen wurde eine Rechtsgrundlage für die Rassenidentifizierung geschaffen. Nur Leute mit vier nichtjüdischen deutschen Großeltern (vier weiße Kreise in der oberen Reihe links) waren von 'deutschem Blut'. Ein Jude wurde von den Nazis als jemand definiert, der von drei oder vier jüdischen Großeltern abstammt (schwarze Kreise in der oberen Reihe rechts). In der Mitte standen Menschen mit 'Mischblut' des 'ersten oder zweiten Grades'. Ein jüdischer Großvater wurde definiert als eine Person, die jemals Mitglied einer jüdischen religiösen Gemeinschaft war. A
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