Ravensburg, Deutschland. 20.. Mai 2022. Der Hut eines beklagten Obstbauers (r) hängt auf dem Posten einer Teilung im Gerichtssaal des Arbeitsgerichts. Georgische Erntearbeiter haben eine Klage gegen die Obstfarm für einbehaltene Löhne eingereicht. Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob die Erntehelfer Anspruch auf den Mindestlohn haben, auch wenn der Arbeitgeber sie beispielsweise wegen schlechten Wetters nicht nutzt. Quelle: Felix Kästle/dpa/Alamy Live News
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