Karlsruhe, Deutschland. November 2024. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Miriam Meßling, Heinrich Amadeus Wolff, Henning Radtke, Yvonne Ott, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichtshofs, Josef Christ, Ines Härtel und Martin Eifert, geben das Urteil über medizinische Zwangsmaßnahmen bekannt. Nach dem Urteil ist eine Krankenhausreservierung für medizinische Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig. Quelle: Uli Deck/dpa/Alamy Live News

Karlsruhe, Deutschland. November 2024. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Miriam Meßling, Heinrich Amadeus Wolff, Henning Radtke, Yvonne Ott, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichtshofs, Josef Christ, Ines Härtel und Martin Eifert, geben das Urteil über medizinische Zwangsmaßnahmen bekannt. Nach dem Urteil ist eine Krankenhausreservierung für medizinische Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig. Quelle: Uli Deck/dpa/Alamy Live News Stockfoto
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Format:

6263 x 3928 px | 53 x 33,3 cm | 20,9 x 13,1 inches | 300dpi

Aufnahmedatum:

26. November 2024

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dpa

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