Hamburg, Deutschland. März 2018. Zum Themendienstbericht vom 20. Juli 2020: "Wer auf Reisen in ein Risikogebiet gesperrt werden muss und nicht zur Arbeit gehen kann, verliert im Zweifelsfall seinen Anspruch auf Vergütung. Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa/Alamy Live News
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