Die Rechtsanwalterin Gina Miller und ihr Rechtsteam vor dem Obersten Gerichtshof nach dem Urteil über die Klage gegen die Prorogation des Parlaments am 24. September 2019 in London, England. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die fünfwöchige Verunglisterung des Parlaments durch Premierminister Boris Johnson rechtswidrig sei. (Foto von Wiktor Szymanowicz/NurPhoto)

Die Rechtsanwalterin Gina Miller und ihr Rechtsteam vor dem Obersten Gerichtshof nach dem Urteil über die Klage gegen die Prorogation des Parlaments am 24. September 2019 in London, England. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die fünfwöchige Verunglisterung des Parlaments durch Premierminister Boris Johnson rechtswidrig sei. (Foto von Wiktor Szymanowicz/NurPhoto) Stockfoto
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Aufnahmedatum:

24. September 2019

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