Der öffentliche Vergnügungspark wird als geschlossen angesehen, da die polnische Regierung am 6. April 2020 strenge Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie in Lodz, Polen, eingeführt hat. Es ist nur aus unerlässlichen Gründen erlaubt, im Freien zu sein, nur die meisten wichtigen Geschäfte bleiben geöffnet, jeder muss mindestens 2 Meter Abstand halten, der öffentliche Verkehr ist begrenzt. (Foto von Dominika Zarzycka/NurPhoto)

Der öffentliche Vergnügungspark wird als geschlossen angesehen, da die polnische Regierung am 6. April 2020 strenge Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie in Lodz, Polen, eingeführt hat. Es ist nur aus unerlässlichen Gründen erlaubt, im Freien zu sein, nur die meisten wichtigen Geschäfte bleiben geöffnet, jeder muss mindestens 2 Meter Abstand halten, der öffentliche Verkehr ist begrenzt. (Foto von Dominika Zarzycka/NurPhoto) Stockfoto
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Aufnahmedatum:

5. April 2020

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