Braunschweig, Deutschland. 19 Feb, 2019. Die Anwälte Lene Kohl (L-R) und Fabian Beulke (Vertreter der Strafverfolgung) sowie Hans-Patrick Schroeder (Rechtsanwalt von VW) stehen zusammen in einem Gerichtssaal im Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat bisher ein VW Kunden wenig Hoffnung auf Erfolg in seinem Anspruch auf Schadensersatz. Der Kläger verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41.000 Euro oder zumindest eine Entschädigung für das Auto, das er im Jahr 2010 gekauft. Quelle: Holger Hollemann/dpa/Alamy leben Nachrichten
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