2. Februar 1967 - In der Harster-Verfahren - ehemalige SS-Führer und verantwortungsvolle Menschen für die Deportation der Juden aus den Niederlanden-heute (24.2.67) ausgeprägt war den Satz: Harster wurde zu 15 Jahren Gefängnis, Zoepf, 9 Jahre Gefängnis und Gertrud Slottke zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Foto zeigt die Angeklagten während der Proklamation des Satzes (v.l.n.r.) Harster, Zoepf und Gertrud Slottke.

2. Februar 1967 - In der Harster-Verfahren - ehemalige SS-Führer und verantwortungsvolle Menschen für die Deportation der Juden aus den Niederlanden-heute (24.2.67) ausgeprägt war den Satz: Harster wurde zu 15 Jahren Gefängnis, Zoepf, 9 Jahre Gefängnis und Gertrud Slottke zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Foto zeigt die Angeklagten während der Proklamation des Satzes (v.l.n.r.) Harster, Zoepf und Gertrud Slottke. Stockfoto
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Aufnahmedatum:

2. Februar 1967

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