12. März 2019, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der sechste Zivilsenat am Bundesgerichtshof (BGH), Ulrike Müller (L-R), Thomas Offenloch, Vera von Pentz (Vorsitzender), Stefanie Roloff und Peter Allgayer, öffnet die Anhörung zur Haftung für Life Support durch künstliche Ernährung. Heinz Sening (vorn rechts, neben ihm sein Rechtsanwalt Wolfgang Putz), der glaubt, dass sein Vater, der an Demenz leidet, lebendig unnötig lange Zeit aufbewahrt wurde, verklagt. Als Erbe, er verlangt Schmerzensgeld und Ersatz für Behandlung und Pflege Kosten aus den behandelnden Hausarzt
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